1. Allgemeines
Die nachstehenden Bedingungen gelten für unseren gesamten Geschäftsverkehr, es sei denn, dass Abmachungen von uns schriftlich anerkannt werden. Einkaufsbedingungen des Bestellers haben auch dann keine Geltung, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
2. Angebote
Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf von Lagerware bleibt vorbehalten.
3. Verkäufe und Abschlüsse
Sämtliche Verkäufe und Abschlüsse werden erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung verbindlich. Sie unterliegen ausschließlich deutschem Recht. Alle weiteren Vereinbarungen unserer Mitarbeiter und Vertreter, die von diesen Bedingungen abweichen, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
Der Käufer bestätigt mit seiner Bestellung Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit. Treten hiergegen später berechtigte Zweifel auf, so können wir von der Erfüllung des Vertrages zurücktreten oder entsprechende Sicherheitsleistungen bzw. Vorauszahlungen verlangen. Im Falle eines Rücktritts vom Vertrag sind wir oder der von uns Bevollmächtigte berechtigt, auch ohne Titel die Ware an uns zu nehmen.
4. Preise
Die Berechnung erfolgt zu den am Tage der Lieferung und bei Abrufaufträgen zu den, bei Fälligkeit der Abnahme, gültigen Preisen. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, sind unsere Preise grundsätzlich Nettopreise und gelten in EUR ab Herstellerwerk bzw. Auslieferungslager. Auf die Nettopreise werden die Kosten für Verpackung, Fracht, Versicherung und Montage sowie die jeweils gültige Mehrwertsteuer hinzugerechnet. Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
5. Zahlungen
Unsere Rechnungen sind bar innerhalb 30 Tagen nach Lieferung bzw. Rechnungsdatum zu bezahlen. Die Annahme von Schecks und Wechseln erfolgt zahlungshalber nur nach Vereinbarung und unter Voraussetzung möglicher Diskontierung bzw. Einlösung. Diskontspesen und Einziehungskosten nach jeweiligen Banksätzen gehen zu Lasten des Bestellers. Auf Wechsel wird kein Skonto gewährt.
Bei Zielüberschreitungen werden vom Fälligkeitsdatum bis zum Tage des Zahlungseinganges Zinsen und Kosten berechnet, die die Bankinstitute für ungedeckte Kredite in Anrechnung bringen. Wir behalten uns vor, gegen Rückgabe der Schecks oder Wechsels jederzeit Barzahlung zu verlangen. Die Zurückhaltung von Zahlungen und eine Aufrechnung unserer Forderungen mit Gegenforderungen ist nicht statthaft. Bei Zahlungsverzug oder Nichteinlösung von Schecks oder Wechseln wird die Restschuldsumme bzw. werden die noch nicht zur Zahlung fälligen Rechnungen sofort fällig: in diesem Fall sind wir berechtigt, die Ware selbst oder durch eine hierzu bevollmächtigte dritte Person oder einen Vollstreckungstitel, abzuholen.
6. Lieferung und Annahme
Die Liefermöglichkeit bleibt grundsätzlich vorbehalten. Teilliefermengen sind zulässig. Ansprüche wegen Überschreitung der vorgesehenen Lieferfrist werden ausdrücklich ausgeschlossen.
Ereignisse höherer Gewalt in unserem Lager oder bei unseren Zulieferanten, die eine Lieferverzögerung bedingen, haben wir nicht zu vertreten und sind berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten. Der Besteller kann von uns eine Erklärung verlangen, ob wir innerhalb einer angemessenen Frist liefern oder vom Vertrag zurücktreten wollen.
Die Lieferung versteht sich grundsätzlich ohne Abladen durch den Anlieferer und unter der Voraussetzung einer befahrbaren Anfuhrstraße. Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß durch vom Käufer in genügender Zahl zu stellende Arbeitskräfte zu erfolgen. Wartezeiten werden berechnet. Eine Beförderung in den Baukörper findet nicht statt.
Kosten und Schäden, die durch Nichtannahme entstehen, gehen zu Lasten des Annahmeverweigernden ohne Rücksicht auf den Grund der Annahmeverweigerung. Verzögerungen und etwaige Mehrkosten, die durch ungenügende oder falsche Lieferangabe oder durch nachträgliche Änderungen entstehen, gehen ebenfalls zu Lasten des Bestellers.
Rücksendungen sind nur mit unserer schriftlichen Genehmigung zulässig. Fehlmengen und Beschädigungen gehen zu Lasten des Bestellers. Sonderanfertigungen können nicht zurückgegeben werden. Das Transportrisiko für Rückware trägt der Absender auch dann, wenn die Rückware durch LKW des Verkäufers erfolgt.
Minder- und Mehrlieferung ist bis zu 10% zulässig, da aus technischen Gründen nicht vermeidbar.
7. Gefahrenübergang
Mit dem Verlassen der Ware aus unserem Herstellerwerk bzw. Auslieferungslager geht alle Gefahr auf den Käufer über. Mit Übergabe der Ware an den Frachtführer haben wir den Vertrag auch dann erfüllt, wenn die Ausgangsfracht von uns getragen wird.
Transportschäden und Fehlmengen sind dem Frachtführer beim Entladen der Ware unverzüglich schriftlich zu melden. Bei Transportschaden durch die Bahn muss eine bahnamtliche Tatbestandsaufnahme • notfalls Hausaufnahme - durchgeführt und müssen die Frachtpapiere an uns eingereicht werden. Wird diese Bescheinigung nicht beschafft, müssen wir jeden Ersatzanspruch ablehnen. Das gleiche gilt für den Fall des Transportes mit nicht schienengebundenen Transportmitteln.
8. Gewährleistung
Beanstandungen können nur innerhalb 6 Tagen nach Empfang der Waren und nur in schriftlicher Form erfolgen. Diese bleiben unberücksichtigt, soweit die Waren bereits eingebaut oder sonst wie verwendet worden sind. Werden Waren unmittelbar an Dritte versandt, so beginnt die 8-tägige Rügefrist mit der Ankunft der Waren am Bestimmungsort.
Bei begründeten form- und fristgerecht angebrachten Mängelrügen leisten wir für unrichtig oder nachweisbar fehlerhafte Ware gegen Rückgabe kostenlosen Ersatz. Ein Recht auf Preisminderung, Wandlung oder Schadenersatz besteht nicht, auch sind Ersatzansprüche für Schäden, die durch Verwendung etwa fehlerhafter Stücke entstanden sind, ausgeschlossen.
Nachbesserungsarbeiten oder eigenmächtige Änderungen seitens des Bestellers bedürfen unserer ausdrücklichen Genehmigung, wenn Ersatzansprüche erhalten bleiben sollen.
Die Mängelhaftung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung, auf Schäden infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder ungeeigneter Betriebsmittel.
9. Schutzrechte
Für etwaige Verletzungen von Schutzrechten Dritter lehnen wir jede Verantwortung ab, so dass der Besteller haftbar ist.
10. Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferten Waren einschließlich Muster und Vorführgeräte bleiben bis zur Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum, mögen auch besonders bezeichnete Rechnungen bezahlt sein. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherheit für unsere jeweiligen Saldoforderungen.
Wir sind berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen alle auftretenden Schäden zu versichern; es sei denn, dass der Besteller die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat. Der Besteller darf den Liefergegenstand bis zur erfolgten Bezahlung weder verpfänden noch zur Sicherung übertragen. Bei Pfändung sind wir unverzüglich zu benachrichtigen. Bis zur vollständigen Bezahlung gelten im Falle des Erwerbs der gelieferten Ware durch Dritte die Forderung, die hierbei der Besteller gegenüber dem Dritterwerber erwirbt, und zwar in Höhe unserer Forderung gegen den Besteller, als an uns von vornherein abgetreten. Zahlungen, die bei dem Besteller auf die abgetretenen Forderungen eingehen, sind zu unserer Verfügung gesondert aufzubewahren und an uns bei Fälligkeit abzuführen.
Dritterwerber sind vom Besteller über diesen verlängerten Eigentumsvorbehalt in Kenntnis zu setzen. Der Eigentumsvorbehalt erlischt in keinem Falle durch Weitergabe der Ware vom Besteller an Dritterwerber. Im Falle des Unterganges oder der nicht vertraglichen Veräußerung, gilt die eventuell anfallende Versicherungssumme oder der an die Stelle der Ware tretende Ersatzanspruch als von vornherein an uns abgetreten bzw. sicherheitshalber zum Eigentum übertragen.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist, ohne Rücksicht auf die Höhe des Wertgegenstandes: Münster (Westf.).
BAUSPA Handelsgesellschaft mbH